Sehr geehrter Patient/Kunde
Maskenpflicht ist nur noch im therapeutischen Bereich
Corona Regeln Baden-Württemberg
Aktuelle Corona-Verordnung für den Zeitraum vom 03.04. bis19.09.2022
Aufhebung der meisten Schutzmaßnahmen mit Wirkung zum 03. April 2022
Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Arztpraxen bleibt erhalten.
Das Tragen einer medizinische Maske oder FFP2-Maske ist nur noch im therapeutischen Bereich notwendig. Bitte achten Sie weiterhin auf Abstand und auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
- Bitte beachten Sie:
– das Training erfolgt zu vorgegebenen Zeiteinheiten – bitte melden Sie sich vorher telefonisch oder per E-Mail zur Terminabsprache an.
– Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist zulässig.
– Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
– Keine Maskenpflicht im Trainingsbereich